GRUNDSCHULUNG I AUSBILDUNG
MP-BEAUFTRAGTE:R UD BEAUFTRAGTE:R FÜR MP-SICHERHEIT
19. – 21. MÄRZ 2025
DIE SCHWERPUNKTE
MEDIZINPRODUKTEBEAUFTRAGTE:R
In diesem Seminar lernen Sie die Anforderungen an das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten kennen und erarbeiten sich bereits die ersten Schritte zur praktischen Umsetzung.
Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der MPBetreibV und weiterer medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bei.
BEAUFTRAGTE:R FÜR MEDIZINPRODUKTESICHERHEIT
In diesem Seminar lernen Sie, die Aufgaben gemäß § 6 Abs. 2 MPBetreibV und der MPAMIV für Betreiber und Anwender umzusetzen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit hat die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen.
Außerdem sind mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten unverzüglich der zuständigen Bundesoberbehörde laut Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) zu melden.
SCHULUNGSINHALTE
SCHULUNGSTAG 1 + 2
- Einführung in das Medizinprodukterecht für Betreiber und Anwender
- Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten
- Betreiber- und Anwenderpflichten
- Einweisungen in Medizinprodukte
- Dokumentationen
- Instandhaltung und Kontrollen
- Systematik: Was gilt für welche Medizinprodukte?
- Fallbeispiele aus der Praxis
- usw.
SCHULUNGSTAG 3
- Bestimmung des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen
- Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten
- Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in der Gesundheitseinrichtung
- Interne und externe Kommunikation, Funktions-E-Mail-Adresse
- Fallbeispiele aus der Praxis
- usw.
DIE DETAILS ZUR SCHULUNG
DATUM
ORT
UHRZEIT
PREIS
INKLUSIVLEISTUNGEN
19. – 21. MÄRZ 2025
meetB Vertrieb Zentrale I MICHENDORF
tägl. 09.00 – 16.30 UHR
€ 796,11 inkl. MwSt*
Tagungsgetränke I Snacks I Mittagessen I Schulungsunterlagen I Gebühr für Referent:in
VERANSTALTUNG TEILEN
ÜBERNACHTUNG
VERANSTALTUNGSORT
ANMELDUNG
meetB Vertrieb Zentrale
Tulpenweg 24
14552 Michendorf
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
* In den Kosten sind enthalten: personelle Begleitung der Schulung, Schulungsmaterial und Verpflegung während der Schulung.
Nicht enthalten sind: Anreise und sonstige Nebenkosten, wie Übernachtung, Verpflegung und Telefon.
Kündigung oder Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung
Der/die Teilnehmer:in kann jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung absagen. Eine Stornierung ist bis zu 6 Wochen vor Beginn entschädigungsfrei möglich.
Die Absage muss in Textform an den zuständigen Anbieter erfolgen und wird mit ihrem Zugang wirksam.
Im Falle einer Absage ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn er keinen Ersatzteilnehmer benennen kann.
Die Entschädigung staffelt sich wie folgt:
- Eingang der Absage bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: ohne Berechnung
- Eingang der Absage bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Kosten des Lehrgangs/der Veranstaltung
- Eingang der Absage bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der Kosten des Lehrganges/der Veranstaltung
- Bei Eingang weniger als 1 Woche vor Beginn und Nichterscheinen ohne Absage: 100 % der Kosten des Lehrgangs/ der Veranstaltung.
Die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung entfällt, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann.