FRESH UP
FÜR MP-BEAUFTRAGTE:R UND BEAUFTRAGTE:R FÜR MP-SICHERHEIT
07. OKTOBER 2025
DIE SCHWERPUNKTE
FÜR BEREITS AUSGEBILDETE BEAUFTRAGTE
Das Fresh Up – Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits ein Seminar Medizinprodukte-Beauftragter, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit oder Medizinprodukteberater besucht haben.
Die letzte Teilnahme an einem entsprechenden Seminar sollte dabei nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
DIE EMPFEHLUNG
Für Medizinprodukte-Beauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen wird die regelmäßige jährliche Teilnahme an einen Fresh up empfohlen, um die aktuellen Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) und weiterer Vorschriften umsetzen zu können.
Auch für Medizinprodukteberater ist eine regelmäßige Schulung gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vorgesehen.
Das Fresh up dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, der Klärung offener Fragen aus der Praxis und bringt Sie auf den neuesten Stand der medizinprodukterechtlichen Vorschriften.
SCHULUNGSTAG 1
- Update des Medizinprodukterechtes für Betreiber und Anwender
- Auffrischung der Aufgaben der Medizinprodukte-Beauftragten
- Neues zum Thema Betreiber- und Anwenderpflichten, Dokumentationen, Kontrollen
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Erfahrungs- und Wissensaustausch
DIE DETAILS ZUR SCHULUNG
DATUM
ORT
UHRZEIT
PREIS
INKLUSIVLEISTUNGEN
07. OKTOBER 2025
meetB Vertrieb Zentrale I MICHENDORF
09.00 – 16.30 UHR
€ 391,51 inkl. MwSt*
Tagungsgetränke I Snacks I Mittagessen I Schulungsunterlagen I Gebühr für Referent:in
VERANSTALTUNG TEILEN
ÜBERNACHTUNG
VERANSTALTUNGSORT
ANMELDUNG
meetB Vertrieb Zentrale
Tulpenweg 24
14552 Michendorf
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
* In den Kosten sind enthalten: personelle Begleitung der Schulung, Schulungsmaterial und Verpflegung während der Schulung.
Nicht enthalten sind: Anreise und sonstige Nebenkosten, wie Übernachtung, Verpflegung und Telefon.
Kündigung oder Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung
Der/die Teilnehmer:in kann jederzeit die Teilnahme an der Veranstaltung absagen. Eine Stornierung ist bis zu 6 Wochen vor Beginn entschädigungsfrei möglich.
Die Absage muss in Textform an den zuständigen Anbieter erfolgen und wird mit ihrem Zugang wirksam.
Im Falle einer Absage ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn er keinen Ersatzteilnehmer benennen kann.
Die Entschädigung staffelt sich wie folgt:
- Eingang der Absage bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: ohne Berechnung
- Eingang der Absage bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Kosten des Lehrgangs/der Veranstaltung
- Eingang der Absage bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der Kosten des Lehrganges/der Veranstaltung
- Bei Eingang weniger als 1 Woche vor Beginn und Nichterscheinen ohne Absage: 100 % der Kosten des Lehrgangs/ der Veranstaltung.
Die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung entfällt, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann.